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DGuSV-Zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Darf mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben? Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Kfz-Sachverständiger dokumentiert Unfallschaden - freie Gutachterwahl
Kurz gesagt: Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie beauftragen einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt dabei in der Regel die Kosten. Nur bei Bagatellschäden und bei eigenen Kaskoschäden gelten Ausnahmen.

Kaum ist der Unfall passiert, meldet sich oft schon die gegnerische Versicherung – freundlich, hilfsbereit und mit dem Angebot, „ihren“ Gutachter vorbeizuschicken. Viele Geschädigte nehmen das an und verschenken damit bares Geld. Denn wer nach einem unverschuldeten Unfall den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, gibt die Kontrolle über die wichtigste Zahl aus der Hand: die Höhe des Schadens.

Was bedeutet freie Gutachterwahl?

Freie Gutachterwahl heißt: Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, welcher Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet – nicht die Versicherung des Unfallverursachers.

Der Hintergrund ist Ihr Anspruch auf vollständigen Schadensersatz (§ 249 BGB). Dazu gehört auch das Recht, den Schaden durch einen eigenen, neutralen Gutachter feststellen zu lassen. Das Gutachten ist die Grundlage, auf der anschließend reguliert wird – und die gegnerische Versicherung darf Ihnen dabei niemanden aufzwingen.

Darf die gegnerische Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen, aber niemals vorschreiben. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen.

Warum das so wichtig ist: Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung stellt, arbeitet im Interesse der Versicherung – und die möchte möglichst wenig zahlen. Die Folge sind häufig zu niedrig angesetzte Reparaturkosten, übersehene Wertminderung oder gar kein Ansatz für Nutzungsausfall. Ein eigener, unabhängiger Gutachter hat dieses Interesse nicht.

Warum ein unabhängiger Gutachter für Sie wichtig ist

Ein neutraler Sachverständiger sorgt dafür, dass wirklich jeder Anspruch auf dem Tisch liegt:

  • Die Reparaturkosten werden vollständig und fachgerecht kalkuliert – inklusive verdeckter Schäden.
  • Die merkantile Wertminderung wird beziffert, also der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur am Markt hat.
  • Nutzungsausfall oder ein Mietwagenanspruch für die Zeit ohne Auto werden berücksichtigt.
  • Rest- und Wiederbeschaffungswert werden korrekt ermittelt – wichtig bei einem möglichen Totalschaden.
  • Der Fahrzeugzustand wird gerichtsfest dokumentiert – Ihre Absicherung, falls es zum Streit kommt.

Wer zahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie als Geschädigten entstehen dann keine Kosten. Das gehört zum Schadensersatzanspruch dazu – genau wie die Reparatur selbst.

Die zwei wichtigen Ausnahmen

1. Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden greift die freie Gutachterwahl nur eingeschränkt.

Achtung bei Kleinschäden: Liegt der Schaden grob unterhalb von etwa 700 bis 750 Euro, muss die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens unter Umständen nicht erstatten. Hier ist oft ein Kostenvoranschlag der sinnvollere Weg. Im Zweifel klärt ein kurzer Anruf beim Sachverständigen, was sich lohnt.

2. Kaskoschaden

Anders sieht es aus, wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln – etwa bei selbst verursachten Unfällen, Wildschäden oder Vandalismus. Dann bestimmen die Bedingungen Ihres Kaskovertrags das Vorgehen, und die Versicherung kann einen eigenen Gutachter beauftragen. Die freie Gutachterwahl greift vor allem beim Haftpflichtschaden gegenüber der Gegenseite.

Situation Wer wählt den Gutachter? Wer zahlt?
Unverschuldeter Unfall (gegnerische Haftpflicht) Sie – freie Gutachterwahl Gegnerische Versicherung
Bagatellschaden (unter ca. 750 €) Sie, aber Kostenvoranschlag oft sinnvoller Gutachten ggf. nicht erstattet
Eigener Kaskoschaden Nach Versicherungsbedingungen Ihre Kaskoversicherung (abzgl. SB)

So gehen Sie nach einem Unfall richtig vor

  1. Unfallstelle sichern, Beweise und Daten des Unfallgegners aufnehmen.
  2. Sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen lassen – Sie haben die freie Wahl.
  3. Einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, der den Schaden vor Ort begutachtet.
  4. Auf Basis des Gutachtens Ihre Ansprüche geltend machen – bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt, dessen Kosten bei Fremdverschulden ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

„Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein eigener, unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass wirklich jeder Schaden erfasst wird – von der Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.“
– Ali Sülün, DGuSV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Häufige Fragen zur freien Gutachterwahl

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Was kostet mich ein eigener Gutachter bei unverschuldetem Unfall?

In der Regel nichts. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens als Teil des Schadensersatzes.

Habe ich auch bei einer Teilschuld die freie Gutachterwahl?

Grundsätzlich ja – allerdings werden die Kosten dann nur anteilig entsprechend der Haftungsquote erstattet. Bei unklarer Schuldfrage ist ein neutrales Gutachten besonders wertvoll, um Ihre Position zu belegen.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei Kaskoschäden?

Nur eingeschränkt. Wird der Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert, bestimmen deren Bedingungen das Vorgehen. Die freie Wahl greift vor allem beim Haftpflichtschaden gegenüber dem Unfallverursacher.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Als grobe Faustregel ab etwa 750 Euro. Darunter ist häufig ein Kostenvoranschlag sinnvoller. Bei Unsicherheit hilft eine kurze Einschätzung durch den Sachverständigen weiter.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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