Gemäß § 172 VVG steht Ihnen auch die freie Wahl eines Rechtsanwalts zu.
Bis zu dem Zeitpunkt, einer sich anbahnenden Klage, entstehen Ihnen keine Kosten für den Anwalt. Wir bei Gutachten38 arbeiten mit einem Netzwerk an Rechtsanwälten spezialisiert auf Verkehrsrecht zusammen, sodass wir Ihren Fall gerne direkt über unsere Anwälte abwickeln lassen können.